Kommunalbeteiligung
Seit dem 1. Januar 2023 ermöglicht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Windkraftbetreibern, Gemeinden direkt finanziell zu unterstützen. Betreiber von Windrädern und Photovoltaikanlagen können freiwillig 0,2 Cent pro eingespeiste kWh an die betroffenen Gemeinden zahlen. Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich innerhalb eines um die Windenergieanlage gelegenen Umkreises von 2,5 km befindet.
Diese Abgabe dient dazu, die Akzeptanz von erneuerbaren Energieprojekten zu erhöhen und wirtschaftliche Impulse für die regionale Entwicklung zu geben. Durch die finanzielle Beteiligung profitieren die Gemeinden direkt von den Windkraftprojekten.
Wir bei der Volta Windkraft GmbH sind stolz darauf, einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung unserer Region zu leisten. Die Kommunalabgabe ist ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie. Mit jeder erzeugten Kilowattstunde unterstützen wir die Gemeinden und tragen zur Verbesserung der Infrastruktur und Lebensqualität vor Ort bei. Bei einem angenommenen Jahresertrag von rund 12 Mio. kWh pro Windrad errechnet sich also eine jährliche Zuwendung von ca. 24.000 € per Windenergieanlage für die betroffenen Gemeindekasse/n. Bei mehreren Gemeinden wird die Zuwendung anteilig gemäß der relevanten Flächen verteilt.