Natur- und Artenschutz

Vor dem Errichten von einzelnen Windkraftanlagen oder sogar ganzen Windparks wird einiges gemacht, um den Lebensraum von Tieren und Pflanzen zu schützen. Dafür gibt es von verschiedenen Stellen wichtige Gesetze, die den Schutz von Flora und Fauna sichern.

Die Koexistenz aller Lebewesen mit dem Menschen liegt der Volta Windkraft sehr am Herzen, weshalb ein Biologe festangestellt ist und zusätzlich wird eine externe Firma, die sich mit dem Artenschutz beschäftigt, bei wichtigen Fragen herangezogen. 

Im Folgenden sind Gesetze und Netzwerke zum Artenschutz beschrieben, welche den Erhalt von wichtigen Lebensräumen in Europa, Deutschland und den Bundesländern sichern. Zudem wird eine Bremse für den Ausbau von Windkraft angeschnitten und eine potenzieller Lösungsansatz erläutert.

EU-Recht

Natura 2000

Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat (kurz FFH) Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Mit derzeit ca. 27.000 Schutzgebieten auf 17,5 Prozent der Landesfläche der EU ist Natura 2000 das größte grenzüberschreitende, koordinierte Schutzgebietsnetz weltweit. Es leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt in der EU.

In Deutschland gibt es insgesamt über 4500 FFH-Gebiete und über 740 Vogelschutzgebiete, die sich zum Teil überschneiden. Insgesamt sind 15,5 Prozent der deutschen Landfläche durch Natura 2000-Schutzgebiete abgedeckt.

Die Nutzung von Natura 2000-Gebieten für den Menschen ist kein Tabu. So sind viele traditionelle Kulturlandschaften
in Europa erst durch die menschliche Bewirtschaftung so wertvoll geworden, zum Beispiel die Heidelandschaften in Norddeutschland, die es ohne Schafe und Schäfer nicht gäbe. Eine Nutzung der Gebiete ist also weiterhin möglich und sogar erwünscht, wenn sie die betreffenden Arten und Lebensräume nicht beeinträchtigt beziehungsweise zu deren Erhalt beiträgt. Es geht darum, die Interessen des Naturschutzes mit wirtschaftlichen und sozialen Interessen in
Einklang zu bringen.

Beschleunigung von EEG-Projekten

Das WindBG (Windenergieflächenbedarfsgesetz) wurde erst 2022 neu erlassen. Nun sieht § 6 WindBG zusätzlich vor, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Artenschutzprüfung entfallen können, wenn sich das Vorhaben in einem zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung bereits ausgewiesenen Windenergiegebiet nach § 2 WindBG befindet. Ebenso wie im Falle des § 72a WindSeeG (Windenergie-auf-See-Gesetz) müssen artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen von Behördenseite grundsätzlich angeordnet werden. Ist das nicht möglich, sind vom Vorhabenträger Zahlungen in das nationale Artenhilfsprogramm zu leisten.

Bundesrecht

Bundesnaturschutzgesetz

Die Bundesregierung will den Ausbau von Windenergie deutlich beschleunigen. Das betrifft auch den Naturschutz, weswegen das Bundesnaturschutzgesetz anzupassen war. Nachdem die Novellierung Ende Juli 2022 teilweise in Kraft trat, gilt sie seit dem 1. Februar 2023 nun in Gänze.

Schneller genehmigen 

Um Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu beschleunigen, gelten für die artenschutzrechtliche Prüfung nun bundeseinheitliche Standards. Erstellt wird dafür beispielsweise eine Liste von Brutvogelarten, die mit Windenergieanlagen zusammenstoßen können. Hinzu kommen weitere artspezifische und brutplatzbezogene Abstandsvorgaben mit Tabubereich.

Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse

Damit Ausnahmeerteilungen leichter möglich werden, gilt der Betrieb von Windenergieanlagen nun im überragenden öffentlichen Interesse, er dient gar der öffentlichen Sicherheit. Für schnellere Genehmigungsverfahren sind mit der Gesetzesänderung zudem die artenschutzrechtliche Ausnahmeprüfung und die Alternativenprüfung vereinfacht worden. Und für das Repowering von Windenergieanlagen an Land gibt es mit der Novellierung klare artenschutzbezogene Bestimmungen.

Landesrecht

Bayrisches Landesamt für Umwelt

Die unteren Naturschutzbehörden in den jeweiligen Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg, in denen wir aktiv sind, nutzen als Interpretationsgrundlage das Bundesnaturschutzgesetz. Das Bayrische Landesamt für Umwelt und die Landesanstalt für Umwelt in Baden-Württemberg übergeben Länderleitfäden an die Behörden und Betreiberfirmen, um die Handhabung in der Praxis zu erleichtern. 

Kollisionsgefährdete Brutvogelart Rotmilan

Die Windkraft in Deutschland muss ausgebaut werden, um die Klimaziele zu erreichen. Neue Bauprojekte scheitern auch am Rotmilan, denn Windenergieanlagen gelten als Gefahr für den Greifvogel. Ein EU-Forschungsprojekt widerlegt die Annahme.

Die häufig als Grund für Klagen gegen den Bau von Windkraftanlagen vorgebrachte vermeintliche Gefährdung des Rotmilans besteht nach dem Zwischenergebnis eines EU-Forschungsprojekts nicht. An einem Windrad zu sterben, sei für den Greifvogel „ein äußerst seltenes Ereignis, wirklich extrem selten“, sagte der für die Studie verantwortliche Forscher Rainer Raab dem ZDF-Magazin „Frontal“.

Raab sammelt seit zwei Jahren für die EU-Kommission Daten über den Rotmilan. Sein Team stattete die Vögel hierzu mit GPS-Sendern aus, um dann im Todesfall die Ursache festzustellen. Rund 700 tote Rotmilane hätten die Forscher aufgespürt und untersucht. „Die häufigste menschengemachte Todesursache ist Gift“, sagte Raab. Etwa wenn Rotmilane tote Ratten oder Mäuse fressen, die an Giftködern verendet sind.

Als zweithäufigste Todesursache folge der Straßenverkehr. Die Tiere kämen „auf irgendeiner Autobahn oder Schnellstraße“ zu Tode, sagte Raab. Weitere Gründe seien der Abschuss der Vögel und Stromschläge durch Stromleitungen.

„Als nächstes kommt was wirklich Skurriles“, sagte Raab weiter, „dass sie von Zügen erfasst werden.“ Und seltener noch als durch Züge würden Rotmilane durch Windräder sterben: „unter ferner liefen“, so der Wissenschaftler.

Der Rotmilan kommt in Deutschland besonders häufig vor; regelmäßig wird seine Gefährdung als Argument gegen den Neu- oder Ausbau von Windkraftanlagen genutzt. Dieser Gefährdung widerspricht Raab. „Die Regel ist, dass sich die Rotmilane 1000 Stunden im Windpark bewegen können, ohne dagegen zu fliegen.“

Häufigste Todesursachen für den Rotmilan: 

  • Gift (aufgenommen durch vergiftete Ratten oder Mäuse),
  •  Straßenverkehr,
  •  Abschuss,
  •  Stromschläge,
  •  Züge
  •   Windenergieanlagen

Zukunftsaussichten

Wie könnte eine Koexistenz Kollisionsgefährdeter Brutvogelarten mit Windenergieanlagen aussehen? Eine Lösung hierfür könnten punktgenaue Abschaltungen mit Hilfe von Kameras und künstlicher Intelligenz sein. 

BirdRecorder

Das dreijährige Forschungsprojekt BirdRecorder, welches durch das BfN (Bundesamt für Naturschutz) mit Mitteln des BMUV (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) gefördert wurde, hatte die Einwicklung und Erprobung eines Systems zur Vermeidung von potenziellen Auswirkungen auf Vögel durch die Windenergienutzung zum Ziel. Der BirdRecorder stellt damit ein Antikollisionssystem für den vogelfreundlichen Betrieb von Windenergieanlagen dar. Die Zielartgruppe für die Erkennung von Vögeln mit Methoden der künstlichen Intelligenz (KI) für das BirdRecorder-System ist die Artgruppe der Milane, die Rot- und Schwarzmilan umfasst. Es wurde ein erster Prototyp entwickelt und erprobt, der jedoch noch keine Schnittstelle zur Abschaltung von Windenergieanlagen aufweist. Der BirdRecorder besteht aus fest installierten Kameras für die Erkennung von Objekten. Wird ein sich bewegendes Objekt im Luftraum um eine Windenergieanlage erkannt, wird dieses mit KI-Methoden klassifiziert, um zu entscheiden, ob es sich um einen Milan, einen anderen Vogel, ein Flugzeug oder ein sonstiges Objekt handelt. Die Reichweite der Detektion liegt bei bis zu 700 Metern. Wenn ein Milan erkannt wurde, wird das Objekt mit einem nachführbaren Stereokamerapaar mit Teleoptik erfasst und erneut klassifiziert. Die Stereokameras sind auf einem Schwenkneigekopf mit zweiachsiger Nachführung montiert. Ergibt die erneute Klassifikation mit den hochaufgelösten Stereobildern, dass es sich bei dem Objekt um einen Milan handelt, erfolgt die dreidimensionale Verortung und Verfolgung des Milans mit den Stereokameras. Damit ist die Aufzeichnung der Flugroute des Milans gewährleistet. Sollte dieser in den Gefahrenbereich einer Windenergieanlage einfliegen, könnte diese aufgrund der räumlichen Verortung des Milans abgeschaltet werden.