Windpark Theilheim

Projektdetails

Anlagentyp

3x Enercon E-160 5,56 MW 

jährlicher Ertrag

36 Mio. kWh

theoretisch abgedeckte Haushalte

ca. 25.000

Abstand zur Wohnbebauung

ca. 1000 Meter

Installierte Leistung

16,68 MW

Projektbeschreibung

Bereits im Jahr 2000 wurde durch den Bau der Windkraftanlage Seewind 53 der Grundstein für die Entwicklung eines Windparks auf dem Gemeindegebiet Theilheim gelegt. Als geeignetstes Areal wurde das Vorranggebiet WK44 Nähe Theilheim 2016 auch vom Regionalen Planungsverband Würzburg als für die Erzeugung von Windenergie privilegierte Fläche festgeschrieben. Die Fläche konnte jedoch erst ab November 2022 nach faktischer Abschaffung der 10H-Regelung innerhalb von Wind Vorrang und Vorbehaltsgebieten tatsächlich von der Volta Windkraft beplant werden.

Das ausgewiesene Areal umfasst eine Fläche von 43 Hektar. Auf diesem ist die Errichtung von drei Windkraftanlagen des Typs Enercon E-160 mit 166 Meter Nabenhöhe, 243 Meter Gesamthöhe und einer Nennwirkleistung von 5,56 MW geplant.

Netzanschluss

Für den geplanten Windpark wurde bereits die Zusage für den Verknüpfungspunkt erteilt. Nach Inbetriebnahme wird der erzeugte Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist.

Standort

Die drei geplanten Windkraftanlagen befinden sich im WK44 nördlich von Theilheim auf der Gieshügler Höhe. 

Höhenzug „Gieshügler Höhe“ mit Höhen von 300 m bis 338 m ü.NN im Bereich der „Gäuplatten im südlichen Maindreieck“. Ausgeräumte, ackerbaulich intensiv genutzte Lößlandschaft. 

Höhe über NN: 282 – 336 m  

Windhöffigkeit: ca. 6,3 bis 6,8 m/s in 160 m Höhe (EnergieAtlas Bayern) 

Nächstes Übertragungsnetz: Bestehende WEA und Hochspannungsleitungen angrenzend. 

Erschließung: hoher Erschließungsgrad / geeignetes Wegenetz: BAB A3 / A7, St 2272, WÜ 64, Ortsverbindungsstraßen, Wirtschaftswege.

 

Statusübersicht

Projektidee

Projektentwicklung

Vorbescheid

Netzreservierung

Baugenehmigung

Bürgerbeteiligung/Finanzierung

Bauphase

Inbetriebnahme

Projektfortschritt
49%

Nachhaltige Flächennutzung

Flächeneingriff:

Bei der Errichtung von Windkraftanlagen wird darauf geachtet, den Flächeneingriff so gering wie möglich zu halten. Dies umfasst die sorgfältige Auswahl der Standorte und die Minimierung der genutzten Fläche. Nach der Bauphase werden temporäre Montage- und Lagerflächen zurückgebaut und renaturiert, um die Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren. Zusätzlich werden Ausgleichsflächen auf den Poolflächen geschaffen, um die Eingriffe in die Natur zu kompensieren und die Biodiversität zu fördern.

Rückbau:

Alle Standorte werden im Laufe des Rückbaus sorgfältig rekultiviert und in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt.

Kommunalbeteiligung

Seit dem 1. Januar 2023 ermöglicht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Windkraftbetreibern, Gemeinden direkt finanziell zu unterstützen. Erfahren Sie hier mehr…

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